Die langersehnte Alternative zu der Eigenheimzulage ist endlich da! Seit dem 18.9.2018 kann man das neue Baukindergeld nun beantragen. Und dies gilt rückwirkend für alle Kaufverträge ab dem 1.1.2018.
Die KfW hat dazu ein Zuschuss-Programm ins Leben gerufen und darüber lässt sich das Baukindergeld dann offiziell beantragen (Programm-NR 424). Die max Förderhöhe je Kind beträgt 12.000€ und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren in Tranchen zu je 1.200€ p.a. bezahlt. Die bekommen Sie vom Staat geschenkt!!
Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 1 kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt lebt und dass das zu versteuernde Einkommen (inkl 1 Kind) nicht 90.000€ p.a. übersteigt. Offiziell lautet die Regelung, zu versteuerndes Einkommen 75.000€ und je Kind kommen dann 15.000€ hinzu. Hierzu dienen die Steuerbescheide als Nachweise. Außerdem müssen Sie das Eigentum selbst bewohnen und dürfen kein weiteres Eigentum besitzen.
Hier ein Beispiel dazu:
Antragstellung in 2018, dann müssen Sie die Steuerbescheide 2015 und 2016 zur Prüfung einreichen.
Das Baukindergeld wird so lange bezahlt, wie Sie die Immobilie selbst bewohnen. Sollten Sie innerhalb des Zahlungszeitraums ausziehen, dann müssen Sie es der KfW unmittelbar mitteilen.
Wichtig für Sie ist auch, dass Sie das Baukindergeld erst nach dem Einzug in die neuen 4 Wände beantragen können. Dazu benötigen Sie die oben erwähnten Steuerbescheide, einen aktuellen Grundbuchauszug und eine Meldebestätigung ihrer Gemeinde. Dazu melden Sie sich auf der KfW-Seite an und laden dann nach Aufforderung die Unterlagen hoch.
Da die ersten Auszahlungen erst Ende März 2019 durchgeführt werden, sollten Sie nicht nervös werden, wenn die Bearbeitung etwas länger dauert. Eine Frist sollten Sie sich auf jeden Fall merken. Ab dem Datum der Meldebestätigung haben Sie 3 Monate Zeit, das Baukindergeld zu beantragen.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Finanzierung haben, melden Sie sich einfach bei uns! Dann schauen wir gemeinsam, wie wir Ihnen weiterhelfen können.